Kurt-Ludwig Forg
Musiker                                 

Orgelvertretungen - Konditionen/AGBs

Selbstverständlich übernehme ich gerne Organistenvertretungen  im Bereich aller Glaubensrichtungen. 


Diese Organistenvertretungen erfolgen jedoch nur ausnahmslos auf der Basis einer selbständigen Tätigkeit. Sollten Sie dies nicht akzeptieren, lesen Sie nicht weiter!


Die Begründung liegt darin, dass Kirchenämter und Rendanturen für eine solche Aushilfstätigkeit ein Vertragsverhältnis unterstellen und ein mehrseitiger Meldebogen auszufüllen ist, in dem Angaben erwartet werden, die m. E. weit über das Notwendige hinaus gehen. Während beispielsweise für Mitspieler/-innen in einem Orchester bei einer kirchenmusikalischen Aufführung eine Quittung mit Hinweis auf eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt vollkommen ausreicht, scheint dies bei einer Organistenvertretungen nicht möglich zu sein. Bestelle ich einen Handwerker für eine Reparatur, so gebe ich ihm vor, was er denn nun zu reparieren hat. Lieder können bei einer Organistenvertretung auch vorgegeben werden, ich habe allerdings nie die Erfahrung gemacht, dass mir eine Registrierung oder ein bestimmtes Vorspiel resp. Improvisation vorgeschreiben wird. Bis in musikalische Details hinein bestimme ich jedoch als Dirigent die musikalische Aufführung durch Orchestermitglieder, die nur eine Quittung über das erhaltene Honorar unterschreiben und dieses dann auch selbst versteuern müssen.


Da sämtliche Einnahmen durch Vertretungen offiziell über mein Konto laufen und versteuert werden empfinde ich es als subtile Unterstellung, wenn Rendanturen eine entsprechende Bestätigung auf der Rechnung verlangen. Die rechtliche Grundlage wird nicht angegeben und es ist mir auch nicht bekannt, dass entsprechende Angaben auf Handwerkerrechnungen eingefordert werden. Besonders pikant wird es, wenn der Auftraggeber in diesem Fall seinen Verpflichtungen nach § 286, Abs. 3 nicht nachkommt, und aufgrund des Zahlungsverzuges erst angemahnt werden muss, dann aber direkt zweimal überweist und sich zu den Vorgängen auch nicht selbst äußert.


Es erscheint mir so, dass sich kirchliche Verwaltungsstrukturen durch solche Maßnahme künstlich aufblähen oder Arbeit beschaffen wollen. Ein Beispiel sei benannt: Im Juni 2016 sprach mich ein Pfarrer an, ob ich an einem Wochenende die Vertretung des lokalen Organisten übernehmen könnte, weil sich dieser in Urlaub befände. Ich konnte diesem Pfarrer schlecht diese Bitte absagen und übernahm ohne weitere Rückfrage über die Vergütung zwei Dienste. Nach dem letzten Dienst füllte ich eine Honorarabrechnung (!) aus. Einige Wochen später erhielt ich von der zuständigen Zentralrendatur ein Schreiben mit den bereits erwähnten "Erfassungbögen" mit der Bitte, diese auszufüllen und zurück zu senden, da der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde XVY in der nächten Sitzung beabsichtige, mich als Aushilfsorganisten einzustellen. Nun scheint sowohl diesem Kirchenvorstand als auch der Zentralrendantur engangen zu sein, dass - salopp formuliert -  mit den Stein-Hardenbergschen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Leibeigenschaft abgeschafft worden ist: Verträge sind bilateral und darüber hinaus ist gängiger Usus, dass die Vertragsmodalitäten vorher besprochen werden. Angesichts eines sowieso zu erwartenden geringen Betrages ließ ich die Angelegenheit auf sich beruhen, auch die zuständige Zentralrendantur meldete sich nicht mehr ... 


Dass es auch Kirchengemeinden gibt, die im Falle von "Fremdhochzeiten" direkt auch die Höhe des Honorars bestimmen, welches das Brautpaar direkt dann an den Organisten bezahlen soll (z.B. € 15,00) ist schon ziemlich unverfroren. 


Weitere Erfahrungswerte betreffen ungeheizte Kirchen, technisch unzuverlässige Instrumente in Bezug auf Mechanik und Stimmung, was auf ein Desinteresse der jeweiligen Gemeinde in der Pflege der Orgel hinweist.


Für den katholischen Bereich gilt, dass Papst Franziskus sich häufig der sozialen Frage der Ausbeutung widmet. Angesichts meiner hochqualifizierten Ausbildung und Erfahrungen hieße es für mich, den Weg einer Selbstausbeutung zu gehen, wenn ich mich auf solche moralisch fragwürdigen Praktiken einlassen würde und kirchliche Institutionen dadurch in ihrem Fehlverhalten bestärken würde. Handwerker, Architekten etc. würden es ablehnen und es sich auch nicht leisten können, zu den angeboteten Stundensätzen zu arbeiten. Zumindest in (Teil-)Bereich(en) der katholischen Kirche scheint dies teilweise erwartet zu werden. Wertschätzung für den kirchenmusikalischen Dienst sieht angesichts von Handwerkerlöhnen anders aus! Dies gilt auch für den protestantischen Bereich, der durch seine Stellenstrukturen die Kompetenzen der jeweiligen Vertretungen nicht abbildet. Auch hier gilt der o.a. Vergleich. 


Die Gleichung ist demnach ganz einfach:                                                                                                            Faire Vergütung als selbständiger Organist = Vertretung des Organisten.


Mit der Beauftragung einer Vertretungsleistung, die je nach Aufwand (Fahrzeit und -kosten, Proben, Sonderwünsche differenziert und transparent offen in der Rechnung gelegt) in der Vergütungshöhe differieren kann, akzeptiert und bestätigt automatisch der Auftraggeber/die Auftraggeberin folgende Konditionen:


  • Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen vergleichbares Honorar. Ich verweise hier auf die zwar nicht mehr existente  auf Examen, Alter und Erfahrung basierende Honorarordnung der American Guild of Organist, die allerdings immer noch als Orientierungshilfe dient.  
  • Zahlung nach § 286 Abs. 3 BGB innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt.
  • Verzicht auf Passagen zu steuerlichen Erklärungen auf Rechnungen.
  • Innerhalb der kalten Jahreszeit die Bereitstellung einer Temperatur am Spieltisch/-schrank, die ein künstlerisches und liturgisches Orgelspiel ermöglicht.  
  • Einen ordentlichen und nicht mängelbehafteten Gesamtzustand des Instrumentes. 



Kurt-Ludwig Forg - Rekener Strasse 13 - 46359 Heiden 

02867/223130 - 0162/2595114

Kurt-Ludwig.Forg@web.de